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BFH, 07.10.1992 - VII K 4/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Sprechwerke für Puppen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 22.09.1976 - 22/76
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Auszug aus BFH, 07.10.1992 - VII K 4/92
Die OFD vertritt unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 22.September 1976 Rs 22/76 (EuGHE 1976, 1371 - "Lachvorrichtungen" -) die Auffassung, die Waren seien wenn nicht ausschließlich, so doch überwiegend für Puppen bestimmt (Nachbildung einer Plattenspielermechanik zum Einbau in Spielwaren).Entsprechend hat der EuGH (EuGHE 1976, 1371, 1376 - zu der der Position 9502 entsprechenden Tarifnummer 97.02 des früheren Gemeinsamen Zolltarifs) für zur Herstellung von Sprechpuppen bestimmte "Lachvorrichtungen" entschieden, und zwar bezogen auf "einen kleinen, batteriegetriebenen Apparat in einem Gehäuse aus rosa Plastikmaterial, der bei Druck auf einen Knopf ein dem menschlichen Lachen ähnliches Geräusch produziert" (Schlußanträge des Generalanwalts, EuGHE 1976, 1377).
Unter Berücksichtigung der (später ergangenen) Entscheidung in EuGHE 1976, 1371, die auch für das geltende, insoweit unverändert gebliebene Zolltarifrecht Bedeutung hat, stellen sie sich als Puppenteile (Puppenstimmen) dar.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
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Auszug aus BFH, 07.10.1992 - VII K 4/92
Einer Vorlage an den EuGH bedarf es mithin nicht (vgl. dessen Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).